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Ausbildungsplan (IHK) - Verordnung über die Berufsausbildung PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Sebastian Hohm   
Sonntag, 1. April 2007
Beitragsinhalt
Verordnung über die Berufsausbildung
Paragraphen der Ausbildungsverordnung 1-10
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung (Seite 1)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung (Seite 2)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung (Seite 4)
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer (Seite 1)
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer (Seite 2)
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer (Seite 3)
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer (Seite 4)
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer (Seite 5)
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer (Seite 6)
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer (Seite 7)
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer (Seite 8)
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer (Seite 9)

 

Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer/zur Berufskraftfahrerin (Seite 1)

 

 

 

 

 

 

 

Lfd. Nr.

Teil des Ausbildungsberufsbildes

Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind

Zeitliche Richtwerte in Wochen im

1. - 18. Monat

19. - 36. Monat

1

2

3

4

1

Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 3 Nr. 1)

a)

Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären

b)

gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen

c)

Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen

d)

wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen

e)

wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen

Während der gesamten Ausbildung zu vermitteln

2

Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 3 Nr. 2)

a)

Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern

b)

Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Angebot, Beschaffung, Absatz und Verwaltung erklären

c)

Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen

d)

Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben

3

Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 3 Nr. 3)

a)

Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen

b)

berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden

c)

Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten

d)

Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen

4

Umweltschutz (§ 3 Nr. 4)

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

a)

mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären

b)

für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden

c)

Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen

d)

Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen



Letzte Aktualisierung ( Freitag, 18. Januar 2008 )