Home arrow Ausbildungsplan (IHK)  
Freitag, 8. August 2008
Main Menu
Home
Presse
Impressum
Ausbildung
Ausbildungdsinfos
Ausbildungsplan (IHK)
Community
Download
Gästebuch
Suchen
Bildergalerie
Mitglieder
Links
Forum
Login
Willkommen Gast.






Passwort vergessen?
Noch kein Benutzerkonto?
 Registrieren
Statistik
Besucherstatistik
Icon5heute
Icon167gestern
Icon729diese Woche
Icon1217diesen Monat
Icon 277064 insgesamt

Mitglieder
Icon 21 Frauen
Icon 87 Männer
Icon 112 gesamt

Neuanmeldungen
Icon 0 heute
Icon 1 diese Woche
Icon 1 diesen Monat
Icon neu: Nafkorn
Aktuell 3 Gäste online
all-inkl.com webhosting
 
Joomla Toplist
Neue Bilder

User Bilder
Kennworth

Kaunitz 2003
vasall.jpg

Kaunitz 2003
scania_mueller.jpg

Kaunitz 2003
scania_6.jpg

Kaunitz 2003
scania_5.jpg
Ausbildungsplan (IHK) - Verordnung über die Berufsausbildung PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Sebastian Hohm   
Sonntag, 1. April 2007
Beitragsinhalt
Verordnung über die Berufsausbildung
Paragraphen der Ausbildungsverordnung 1-10
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung (Seite 1)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung (Seite 2)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung (Seite 4)
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer (Seite 1)
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer (Seite 2)
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer (Seite 3)
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer (Seite 4)
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer (Seite 5)
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer (Seite 6)
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer (Seite 7)
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer (Seite 8)
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer (Seite 9)

 

Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 1. Dezember 2000) Seite 1

Teil I: Vorbemerkung

Dieser Rahmenlehrplan für den berufsbezogenen Unterricht der Berufsschule ist durch die Ständige Konferenz der Kultusminister und -senatoren der Länder (KMK) beschlossen worden.

Der Rahmenlehrplan ist mit der entsprechenden Ausbildungsverordnung des Bundes (erlassen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie oder dem sonst zuständigem Fachministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung) abgestimmt. Das Abstimmungsverfahren ist durch das "Gemeinsame Ergebnisprotokoll vom 30. Mai 1972" geregelt. Der Rahmenlehrplan baut grundsätzlich auf dem Hauptschulabschluss auf und beschreibt Mindestanforderungen.

Der Rahmenlehrplan ist bei zugeordneten Berufen in eine berufsfeldbreite Grundbildung und eine darauf aufbauende Fachbildung gegliedert.

Auf der Grundlage der Ausbildungsordnung und des Rahmenlehrplans, die Ziele und Inhalte der Berufsausbildung regeln, werden die Abschlussqualifikation in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie - in Verbindung mit Unterricht in weiteren Fächern - der Abschluss der Berufsschule vermittelt. Damit werden wesentliche Voraussetzungen für eine qualifizierte Beschäftigung sowie für den Eintritt in schulische und berufliche Fort- und Weiterbildungsgänge geschaffen.

Der Rahmenlehrplan enthält keine methodischen Festlegungen für den Unterricht. Selbstständiges und verantwortungsbewusstes Denken und Handeln als übergreifendes Ziel der Ausbildung wird vorzugsweise in solchen Unterrichtsformen vermittelt, in denen es Teil des methodischen Gesamtkonzeptes ist. Dabei kann grundsätzlich jedes methodische Vorgehen zur Erreichung dieses Zieles beitragen; Methoden, welche die Hanlungskompetenz unmittelbar fördern, sind besonders geeignet und sollten deshalb in der Unterrichtsgestaltung angemessen berücksichtigt werden.

Die Länder übernehmen den Rahmenlehrplan unmittelbar oder setzen ihn in eigene Lehrpläne um. Im zweiten Fall achten sie darauf, dass das im Rahmenlehrplan berücksichtigte Ergebnis der fachlichen und zeitlichen Abstimmung mit der jeweiligen Ausbildungsordnung erhalten bleibt.

Teil II: Bildungsauftrag der Berufsschule

Die Berufsschule und die Ausbildungsbetriebe erfüllen in der dualen Berufsausbildung einen gemeinsamen Bildungsauftrag.

Die Berufsschule ist dabei ein eigenständiger Lernort. Sie arbeitet als gleichberechtigter Partner mit den anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zusammen. Sie hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern berufliche und allgemeine Lerninhalte unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen der Berufsausbildung zu vermitteln.

Die Berufsschule hat eine berufliche Grund- und Fachbildung zum Ziel und erweitert die vorher erworbene allgemeine Bildung. Damit will sie zur Erfüllung der Aufgaben im Beruf sowie zur Mitgestaltung der Arbeitswelt und Gesellschaft in sozialer und ökologischer Verantwortung befähigen. Sie richtet sich dabei nach den für diese Schulart geltenden Regelungen der Schulgesetze der Länder. Insbesondere der berufsbezogene Unterricht orientiert sich außerdem an den für jeden einzelnen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf bundeseinheitlich erlassenen Berufsordnungsmitteln:

  • Rahmenlehrplan der Ständigen Konferenz der Kultusminister und -senatoren der Länder (KMK)
  • Ausbildungsordnungen des Bundes für die betriebliche Ausbildung

Nach der Rahmenvereinbarung über die Berufsschule (Beschluss der KMK vom 15. März 1991) hat die Berufsschule zum Ziel,

  • eine Berufsfähigkeit zu vermitteln, die Fachkompetenz mit allgemeinen Fähigkeiten humaner und sozialer Art verbindet;
  • berufliche Flexibilität zur Bewältigung der sich wandelnden Anforderungen in Arbeitswelt und Gesellschaft auch im Hinblick auf das Zusammenwachsen Europas zu entwickeln;
  • die Bereitschaft zur beruflichen Fort- und Weiterbildung zu wecken;
  • die Fähigkeit und Bereitschaft zu fördern, bei der individuellen Lebensgestaltung und im öffentlichen Leben verantwortungsbewusst zu handeln.

Zur Erreichung dieser Ziele muss die Berufsschule

  • den Unterricht an einer für ihre Aufgaben spezifischen Pädagogik ausrichten, die Handlungsorientierung betont;
  • unter Berücksichtigung notwendiger beruflicher Spezialisierung berufs- und berufsfeldübergreifende Qualifikationen vermitteln;
  • ein differenziertes und flexibles Bildungsangebot gewährleisten, um unterschiedlichen Fähigkeiten und Begabungen sowie den jeweiligen Erfordernissen der Arbeitswelt und Gesellschaft gerecht zu werden;
  • im Rahmen ihrer Möglichkeiten Behinderte und Benachteiligte umfassende stützen fördern;
  • auf die mit Berufsausübung und privater Lebensführung verbundenen Umweltbedrohungen und Unfallgefahren hinweisen und Möglichkeiten zu ihrer Vermeidung bzw. Verminderung aufzuzeigen.



Letzte Aktualisierung ( Freitag, 18. Januar 2008 )