| Ausbildungsplan (IHK) - Verordnung über die Berufsausbildung |
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| Geschrieben von Sebastian Hohm | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Sonntag, 1. April 2007 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 1. Dezember 2000) Seite 3Teil IV: Berufsbezogene Vorbemerkungen Der vorliegende Rahmenlehrplan für die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer/zur Berufskraftfahrerin ist mit der Verordnung über die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer/zur Berufskraftfahrerin (Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung - BKV) vom 19. April 2001 (BGBI. S. 642) abgestimmt. Der bisher geltende Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin" wird durch den vorliegenden Rahmenlehrplan aufgehoben. Für das Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde wesentlicher Lehrstoff der Berufsschule wird auf der Grundlage der "Elemente für den Unterricht der Berufsschule im Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde gewerblich-technischer Ausbildungsberufe" (Beschluss der Kulturministerkonferenz vom 18. Mai 1984) vermittelt. Fremdsprachliche Fachbegriffe sind mit 40 Stunden in die Lernfelder integriert. Teil V: Lernfelder Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin
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| Letzte Aktualisierung ( Freitag, 18. Januar 2008 ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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