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Ausbildungsplan (IHK) - Verordnung über die Berufsausbildung PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Sebastian Hohm   
Sonntag, 1. April 2007
Beitragsinhalt
Verordnung über die Berufsausbildung
Paragraphen der Ausbildungsverordnung 1-10
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung (Seite 1)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung (Seite 2)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung (Seite 4)
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer (Seite 1)
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer (Seite 2)
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer (Seite 3)
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer (Seite 4)
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer (Seite 5)
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer (Seite 6)
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer (Seite 7)
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer (Seite 8)
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer (Seite 9)

 

Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 1. Dezember 2000) Seite 5

 

 

 

 

 

 

 

Lernfeld 3: Güter verladen

1. Ausbildungsjahr

Zeitrichtwert: 80 Stunden

Zielformulierung:

Die Schülerinnen und Schüler können Fahrzeuge verkehrs- und betriebssicher beladen und Ladehilfen situationsgerecht nutzen. Im Bedarfsfall beaufsichtigen sie die Verladung, beraten das Ladepersonal und bewältigen Konfliktsituationen. Diese Aufgaben nehmen sie sachkompetent unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, Richtlinien und betrieblichen Regelungen wahr.

Inhalte:

Frachtgeschäft HGB

Beladung

Verkehrssichere Verladung StVO

Maße und Gewichte

Ladehilfsmittel

Ladehilfen

Ladeplan

Normvorschriften

Vorschriften der Berufsgenossenschaften

Ladegüter

Umzugsgut

Konzessionäre

Ladungssicherung

Entladung

Tank- und Siloreinigung

Gesprächsführung

Fremdsprachliche Fachbegriffe

 

Lernfeld 4: Betriebsbereitschaft des Motors und der elektrischen Anlage überprüfen

1. Ausbildungsjahr

Zeitrichtwert: 120 Stunden

Zielformulierung:

Die Schülerinnen und Schüler können die Überprüfung der Betriebsbereitschaft von Motoren und elektrischen Anlagen planvoll und unter Beachtung von betrieblichen und gesetzlichen Vorschriften durchführen. Sie kennen die zu prüfenden Aggregate, wenden Prüfmethoden an, kennen die Kriterien der Prüfung, beurteilen die Ergebnisse und leiten entsprechende Maßnahmen ein.

Inhalte:

Motortypen

Alternative Antriebe

Schmierung

Kühlung

Motormanagement

Elektrische Anlage

Abgasbehandlung

Unfallverhütungsvorschriften

Gesetzliche Vorschriften StVO, StVZO

Prüfmethoden

Störungssuche

Störungsbeseitigung



Letzte Aktualisierung ( Freitag, 18. Januar 2008 )