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Ausbildungsplan (IHK) - Verordnung über die Berufsausbildung PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Sebastian Hohm   
Sonntag, 1. April 2007
Beitragsinhalt
Verordnung über die Berufsausbildung
Paragraphen der Ausbildungsverordnung 1-10
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung (Seite 1)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung (Seite 2)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung (Seite 4)
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer (Seite 1)
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer (Seite 2)
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer (Seite 3)
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer (Seite 4)
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer (Seite 5)
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer (Seite 6)
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer (Seite 7)
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer (Seite 8)
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer (Seite 9)

 

Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 1. Dezember 2000) Seite 6

 

 

 

 

 

 

 

Lernfeld 5: Routen und Touren für inländische Zielgebiete planen und durchführen

2. Ausbildungsjahr

Zeitrichtwert: 80 Stunden

Zielformulierung:

Die Schülerinnen und Schüler planen inländische Routen und Touren unter Beachtung gesetzlicher Vorschriften. Bei der Vorbereitung und durchführung der Touren orientieren sie sich verkehrsgeografisch und lesen Spezialkarten. Sie verhalten sich umweltbewusst. Bei Unfall- und Zwischenfallsituationen handeln sie umsichtig. Auftretende Beförderungs- und Ablieferungshindernisse werden im Sinne des Beförderungsauftrages gelöst.

Inhalte:

Gesetzliche Vorschriften Fev, PBefG, GüKG, StVG, StVO, StVZO

Bundesamt für Güterverkehr BAG

Dokumente und Papiere

Sozialvorschriften

Verkehrsgeografie

Spezialkarten

Straßenbenutzungsgebühren

Verkehrstüchtigkeit

Unfälle

Zwischenfälle

Beförderungs- und Ablieferungshindernisse

Gesprächsführung, Konfliktbewältigung

Haftung

Besetzung KOM

Umweltschutz

Fremdsprachliche Fachbegriffe

 

Lernfeld 6: Antriebsstrang nutzen, Fahrgestell und Räder überprüfen

2. Ausbildungsjahr

Zeitrichtwert: 80 Stunden

Zielformulierung:

Die Schülerinnen und Schüler können die in Nutzfahrzeugen gebräuchlichen Antriebskonzepte ökonomisch und transportspezifisch einsetzen. Sie führen die notwendigen Überprüfungen an Fahrgestell, Lenkung und Rädern unter Beachtung von gesetzlichen und betrieblichen Vorschriften durch. Die Schülerinnen und Schüler beurteilen die ermittelten Prüfergebnisse und leiten eigenverantwortlich Maßnahmen ein.

Inhalte:

Kupplung

Getriebe

Wellen und Gelenke

Fahrwerk

Lenkung

Räder und Reifen

Anhängerkupplung

Sattelkupplung

Fahrphysik

Prüfmethoden

Störungssuche

Störungsbeseitigung

Abschleppen



Letzte Aktualisierung ( Freitag, 18. Januar 2008 )