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Ausbildungsplan (IHK) - Verordnung über die Berufsausbildung PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Sebastian Hohm   
Sonntag, 1. April 2007
Beitragsinhalt
Verordnung über die Berufsausbildung
Paragraphen der Ausbildungsverordnung 1-10
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung (Seite 1)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung (Seite 2)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung (Seite 4)
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer (Seite 1)
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer (Seite 2)
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer (Seite 3)
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer (Seite 4)
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer (Seite 5)
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer (Seite 6)
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer (Seite 7)
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer (Seite 8)
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer (Seite 9)

 

Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 1. Dezember 2000) Seite 8

 

 

 

 

 

 

 

Lernfeld 9: Routen und Touren in ausländische Zielgebiete planen und durchführen

3. Ausbildungsjahr

Zeitrichtwert: 120 Stunden

Zielformulierung:

Die Schülerinnen und Schüler planen grenzüberschreitende Routen und Touren unter Beachtung der gesetzlichen länderspezifischen und multilateralen Vorschriften. Bei der Vorbereitung und Durchführung der Touren orientieren sie sich verkehrsgeografisch, kommunikativ und lesen Spezialkarten. Sie verhalten sich umweltbewusst. Bei Unfall- und Zwischenfallsituationen handeln sie umsichtig. Auftretende Beförderungs- und Ablieferungshindernisse werden im Sinne des Beförderungsauftrages gelöst.

Inhalte:

Führerscheinrecht

Fahrzeugabmessungen

Bilaterale Auslandsgenehmigungen, Gemeinschaftslizenz der EU, CEMT-Genehmigung

Zollrechtliche Vorschriften, Dokumente und Papiere

Gemeinschaftliches/Gemeinsames Versandverfahren gVV

Carnet TIR-Verfahren

Carnet A. T.A.-Verfahren

Freihafen

CMR

Sozialvorschriften

Verkehrsgeografie

Spezialkarten

Straßenbenutzungsgebühren

Unfälle

Zwischenfälle

Beförderungs- und Ablieferungshindernisse

Gesprächsführung, Konfliktbewältigung

Fremdsprachliche Kommunikation

Haftung

Besetzung KOM

Umweltschutz

 

Lernfeld 10: KOM im Linien- und Gelegenheitsverkehr einsetzen

3. Ausbildungsjahr

Zeitrichtwert: 80 Stunden

Zielformulierung:

Die Schülerinnen und Schüler bereiten Kraftomnibusse entsprechend dem Beförderungsauftrag im Linien- und Gelegenheitsverkehr vor. Sie beachten im Linien- und Gelegenheitsverkehr gesetzliche und betriebliche Vorschriften. Sie betreuen Fahrgäste und dokumentieren Ablauf und Ergebnisse der Beförderungsaufträge.

Inhalte:

Gesetzliche Vorschriften PBefG, BOKraft, StVG, StVO, StVZO

Konzession

Linienverkehr, Gelegenheitsverkehr

Merkblätter, Schülerbeförderung

Beschilderung

Beförderungsauftrag

Beförderungsbedingungen

Beförderungsentgelte

Beförderungstarife

ÖPNV-Nahverkehrspläne

Fahrpläne

Fahrgastbetreuung

Konfliktbewältigung

Sozialvorschriften

Fremdsprachliche Kommunikation

Reiseleitung

Dokumentieren

Meldepflichten



Letzte Aktualisierung ( Freitag, 18. Januar 2008 )