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Ausbildungsplan (IHK) - Verordnung über die Berufsausbildung PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Sebastian Hohm   
Sonntag, 1. April 2007
Beitragsinhalt
Verordnung über die Berufsausbildung
Paragraphen der Ausbildungsverordnung 1-10
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung (Seite 1)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung (Seite 2)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung (Seite 4)
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer (Seite 1)
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer (Seite 2)
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer (Seite 3)
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer (Seite 4)
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer (Seite 5)
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer (Seite 6)
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer (Seite 7)
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer (Seite 8)
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer (Seite 9)

 

Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 1. Dezember 2000) Seite 9

 

 

 

 

 

 

 

Lernfeld 11: Spezielle Güter transportieren

3. Ausbildungsjahr

Zeitrichtwert: 40 Stunden

Zielformulierung:

Die Schülerinnen und Schüler beteiligen sich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen an den Vorbereitungen der Transporte spezieller Güter und führen sie mit der erforderlichen Sorgfalt durch. Bei Zwischenfällen handeln sie umsichtig und umweltbewusst.

Inhalte:

Gesetzliche Vorschriften StVG, StVO, StVZO

Nahrungs-, Genuss- und Futtermitteltransporte

Lebensmitteltransportbehälterverordnung LMTV

Übereinkommen über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel ATP

Temperaturgeführte Transporte

Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel TLMTV

Tiertransporte

Tierschutztransportverordnung Tiersch TrV

Gefahrguttransporte

Gefahrgutbeförderungsgesetz GGBefG, ADR, GGVS

Abfalltransporte

Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz KrW-/AbfG

Großraum- und Schwertransporte

Richtlinien für Großraum- und Schwertransporte RGST

Sonderausrüstung

Sondergenehmigung

Kennzeichnung, Bezettelung

Begleitpapiere und Dokumente

 

Lernfeld 12: Elektrische Geräte einsetzen und bedienen

3. Ausbildungsjahr

Zeitrichtwert: 40 Stunden

Zielformulierung:

Die Schülerinnen und Schüler sind unter Beachtung des Kontrollgerätes und der Anzeigen von Kontrollinstrumenten in der Lage, Beförderungsaufträge optimiert auszuführen. Im Bedarfsfall bedienen sie elektrische Geräte.

Inhalte:

Kontrollgerät

Warnsysteme

Informations- und Kommunikationsgeräte

Komfortelektronik

Lenkleitsysteme

Haltestelleneinrichtungen



Letzte Aktualisierung ( Freitag, 18. Januar 2008 )