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Thema: BKF - Ausbildung  (Gelesen 5666 mal)
« am: 07. Februar 2010, 03:28:34 »
Andreas Offline
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Hallo Brummies!

Seit ein paar Wochen geht mir der gedanke nicht aus dem Kopf BKF zu werden. Natürlich kenne ich den Beruf nicht und kann höchstens erahnen was auf mich zu kommt. Nun hoffe ich hier, eine kleine Eintscheidungshilfe(ich weiß, entscheiden kann ur ich mich) zu bekommen.

erstmal zu mir:
Ich bin 24 jahre alt, FS-Besitzer der Klassen A,B,  habe die Fachhochschulreife (FR:BWL),aber keine abgeschlossene Lehre. nach einer Erkankung, habe ich leider keine passende Aubildungstelle gefunden, Ein Studium musste aus Kostengründen (Studiengebühr) abgebrochen werden. Andere Berufwuensche wie Polizei/Zeitsoldat sind leider wg. dieser Erkrankung von der Liste zu streichen. Seitdem( 2 Jahre) fahre ich einen Mietwagen mit Taxischein.

Da ich wohl sagen wuerde das mir generell das Fahren bzw. Unterwegs- sein Spass macht, überlege ich mir ernsthaft diesen Beruf zu wählen. Verdienst ist mir nichtmal so wichtig, im Vordergrund steht fuer mich wirklich erstmal die Fastzination "Truck" und das fahen selbst.

Nun zu meinen Fragen:
-Sind die Kosten fuer die führererscheine in der Ausbildung als BKf enthalten, oder sind diese selbst, bzw. zum teil selbst zu tragen?
-wenn ja, In welchem Preisrahmen befinde ich mich etwa?
-kann man die Ausbildung auf 2 jahre verkürzen wg. Abitur etc?
-Mit welchem Nettolohn kann ich in etwa Rechnen, als Berufstätiger BKF als Fernfahrer z.B.







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« Antworten #1 am: 18. Februar 2010, 16:04:48 »
Sebastian Hohm Offline
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78563011

Hi,

Zitat
-Sind die Kosten fuer die führererscheine in der Ausbildung als BKf enthalten, oder sind diese selbst, bzw. zum teil selbst zu tragen?
-wenn ja, In welchem Preisrahmen befinde ich mich etwa?

Dies ist von Betrieb abhängig. Soll heißen,
- Betrieb A zahlt den Führerschein komplett,
- Betrieb B zahlt den Führerschein auch komplett, möchte aber das die AZUBIs nach erfolgreichen Abschluss der Ausbildung noch 2 Jahre (ist nur ein Beispielwert) für den Betrieb arbeiten um die Kosten wieder rein zu holen,
- Betrieb C möchte einen Teil der Kosten erstattet haben.

Letzteres ist mir eigentlich nur bekannt, wenn jemand vor Ende der Ausbildung den Betrieb verlässt.

Zitat
-kann man die Ausbildung auf 2 jahre verkürzen wg. Abitur etc?

Eine Verkürzung ist nur um ein halbes Jahr möglich. Dies ergibt sich aus den schulischen Leistungen während der Ausbildung. Wenn jemand nur 1er hat, wäre eine Verkürzung möglich. Diese muss dann vom Ausbildungsbetrieb beantragt werden bei der zuständigen IHK und diese muss es dann genehmigen.

Zitat
-Mit welchem Nettolohn kann ich in etwa Rechnen, als Berufstätiger BKF als Fernfahrer z.B

Bei den Verdiensten bin ich nicht mehr auf dem aktuellen Stand, aber es wariert stark (Fernverkehr, Nahverkehr, Branche)
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Lebe Deine Träume, und träume nicht Dein Leben!
« Antworten #2 am: 06. April 2010, 21:09:43 »
Graf Offline
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Hey ,
also zu deinen Fragen :
Zitat
-Sind die Kosten fuer die führererscheine in der Ausbildung als BKf enthalten, oder sind diese selbst, bzw. zum teil selbst zu tragen?
-wenn ja, In welchem Preisrahmen befinde ich mich etwa?
-kann man die Ausbildung auf 2 jahre verkürzen wg. Abitur etc?
-Mit welchem Nettolohn kann ich in etwa Rechnen, als Berufstätiger BKF als Fernfahrer z.B.

1. Ja der Führerschein der Klasse C bzw CE muss vom Ausbildenden bezahlt werden da er Ausbildungsrelevant ist.

2. siehe Frage 1

3. Die Ausbildung muss mind. 50% der eigentlichen Ausbildungszeit betragen. Allerdings würde ich nicht so sehr auf mein Recht pochen da die Ausbildung auch nicht gerade leicht ist. Habe selber um 1/2 Jahr verkürzt.

4. Nettolohn : hmmm da gibt es extreme Schwankungen. Ich habe im ersten Unternehmen knappe 1.800 € verdient und im zweiten Unternehmen knappe 2.200 €
( War allerdings Nahverkehr, ledig und kinderlos)


Zu den Infos kann ich dir sagen das ich gerade mein AEVO Schein machen ( sprich Ausbilderschein )

Cheers der Graf


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