Hi,
-Sind die Kosten fuer die führererscheine in der Ausbildung als BKf enthalten, oder sind diese selbst, bzw. zum teil selbst zu tragen?
-wenn ja, In welchem Preisrahmen befinde ich mich etwa?
Dies ist von Betrieb abhängig. Soll heißen,
- Betrieb A zahlt den Führerschein komplett,
- Betrieb B zahlt den Führerschein auch komplett, möchte aber das die AZUBIs nach erfolgreichen Abschluss der Ausbildung noch 2 Jahre (ist nur ein Beispielwert) für den Betrieb arbeiten um die Kosten wieder rein zu holen,
- Betrieb C möchte einen Teil der Kosten erstattet haben.
Letzteres ist mir eigentlich nur bekannt, wenn jemand vor Ende der Ausbildung den Betrieb verlässt.
-kann man die Ausbildung auf 2 jahre verkürzen wg. Abitur etc?
Eine Verkürzung ist nur um ein halbes Jahr möglich. Dies ergibt sich aus den schulischen Leistungen während der Ausbildung. Wenn jemand nur 1er hat, wäre eine Verkürzung möglich. Diese muss dann vom Ausbildungsbetrieb beantragt werden bei der zuständigen IHK und diese muss es dann genehmigen.
-Mit welchem Nettolohn kann ich in etwa Rechnen, als Berufstätiger BKF als Fernfahrer z.B
Bei den Verdiensten bin ich nicht mehr auf dem aktuellen Stand, aber es wariert stark (Fernverkehr, Nahverkehr, Branche)