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Thema: Sonntagsfahrverbot - Lebensmittel  (Gelesen 1479 mal)
« am: 11. Januar 2010, 09:27:41 »
Moritz S Offline
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Guten Morgen Smiley
Ich hätte da eine Frage, und zwar geht es wie ihr seht um den Sonntagsfahrverbot für Lebensmittel. Ich habe gehört oder gelesen (irgendwie sowas Kichern) dass das Sonntagsfahrverbot für Lebensmittel aufgehoben werden kann wenn die Ladung nur "leicht verderblich" ist. Nun wollte ich also wissen ob das wirklich so der Fall ist oder ob jedes Lebensmittel auch z.B. Wein, der ja mehrere Jahre haltbar sein kann, vom Sonntagsfahrverbot befreit werden kann, oder sind es doch nur "leicht verderbliche Lebensmittel" ?
Vielleicht könnt ihr mir helfen...was rede ich? Natürlich könnt ihr mir helfen Kichern

 Zwinkernd
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« Antworten #1 am: 27. Januar 2010, 11:57:21 »
Sebastian Hohm Offline
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78563011

Hallo,

eigentlich war es so gedacht, dass das Sonntagsfahrverbot nur bei "leicht verderblichen Lebensmitteln"  zu Anwendung kommt. Mittlerweile ist es aber schon möglich auch für andere Dinge eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen.

Wie die Beantragung usw. ablaufen muss, kann ich aber nicht genau sagen und an welche Bedingungen es ggf. geknüpft sein muss.

Gruß
Sebastian
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