Guten Morgen

Ich hätte da eine Frage, und zwar geht es wie ihr seht um den Sonntagsfahrverbot für Lebensmittel. Ich habe gehört oder gelesen (irgendwie sowas

) dass das Sonntagsfahrverbot für Lebensmittel aufgehoben werden kann wenn die Ladung nur "leicht verderblich" ist. Nun wollte ich also wissen ob das wirklich so der Fall ist oder ob jedes Lebensmittel auch z.B. Wein, der ja mehrere Jahre haltbar sein kann, vom Sonntagsfahrverbot befreit werden kann, oder sind es doch nur "leicht verderbliche Lebensmittel" ?
Vielleicht könnt ihr mir helfen...was rede ich? Natürlich könnt ihr mir helfen
